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DIE ROLLE DES DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN IN DER IMMOBILIENBRANCHE

Die Vermittlung von Immobilien ist ein Prozess mit mehreren Akteuren, bei dem sensible Daten gehandhabt und ausgetauscht werden, von der kommerziellen Kommunikation mit Endkunden bis hin zu Vertragsbeziehungen mit Immobilienportalen und notariellen Dokumenten.

Mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung wurden zahlreiche neue Verfahren eingeführt, die sich auf den Sektor auswirken, wie z. B. das Führen eines aktualisierten Sicherheitsdokuments, das Einholen der Zustimmung der Kunden zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, das Führen eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten, die Umsetzung von GDPR-konformen Protokollen bei Datenschutzverletzungen oder die Gewährleistung der Ausübung der ARCO-Rechte (Zugang, Berichtigung, Löschung, Widerspruch) durch die Kunden. Die größte Neuerung ist jedoch die Einbeziehung der Rolle des Datenschutzbeauftragten (DSB), wie sie in Artikel 34 des spanischen Gesetzes über den Datenschutz und die Garantie digitaler Rechte („Ley Orgánica de protección de datos y garantía de los derechos digitales“) zum Ausdruck kommt, wo die Verpflichtung zur Ernennung eines DSB für Unternehmen und Fachleute wie Immobilienentwickler und -makler vorgeschrieben ist.

Der behördliche Datenschutzbeauftragte muss ein Fachmann mit anerkanntem juristischem Fachwissen über GPDR sein und mindestens acht Jahre Erfahrung haben. Unternehmen können einen Mitarbeiter zum Datenschutzbeauftragten ernennen oder einen externen Berater beauftragen: In jedem Fall muss der Name des Datenschutzbeauftragten der spanischen Datenschutzbehörde („Agencia Española de Protección de Datos“, AEPD) mitgeteilt werden.

Der behördliche Datenschutzbeauftragte ist die Fachkraft, die für die Meldung, Bewertung und Überwachung aller Verfahren im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten innerhalb der Organisation zuständig ist.

Wir von Muriel Gestión Consultores empfehlen die Beauftragung eines externen Beraters als Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen, und zwar nicht nur wegen der internen Vorteile, die ein solcher Fachmann für Ihr Unternehmen mit sich bringt, wie z. B. die garantierte Einhaltung der GPDR, die Rechtsberatung und die Vermeidung von Bußgeldern für die Nichteinhaltung von Vorschriften in Höhe von bis zu 4 % Ihres Jahresumsatzes, sondern auch, weil diese Maßnahme Ihr Unternehmensimage und das Vertrauen Ihrer Kunden verbessern wird.

CATALINA MURIEL GONZÁLEZ

DATA PROTECTION OFFICER

MURIEL GESTIÓN CONSULTORES
Experts in Data Protection and GDPL Compliance on the Costa del Sol
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